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... sind bei uns herzlich willkommen.

Für Gastflieger mit Tagesmitgliedschaft gelten die gleichen Regeln, wie für Vereinspiloten.

Vor dem ersten Start ist es daher notwendig unser Formular zum Haftungsausschluss Winde für Gäste und Mitglieder unterschrieben dem Startleiter zu übergeben. Alternativ kannst Du auch das Formular weiter unten auf der Seite ausfüllen.

Mit dem Startleiter oder einem anderen Vereinsmitglied werden vorher die einzelnen Punkte (s.u.) der Vereinbarung besprochen und die notwendigen Dokumente überprüft (Luftfahrerschein mit Startart "Windenschlepp", Versicherungsnachweis, Ausrüstung im lufttüchtigen Zustand).

Jeder Schlepp kostet € 5,00.

Motorflieger müssen grundsätzlich Mitglieder im Verein sein (Ausnahmen sind nur nach Absprache mit dem Vorstand und einer Einweisung möglich).

Wenn es Dir bei uns gefällt, dann freuen wir uns auch über neue Mitglieder.

Vereinbarung zum Windenschleppbetrieb für Gäste und Mitglieder

Erklärung der Pilotin / des Piloten:

  1. Piloten und Pilotinnen dürfen nur am Windenschleppbetrieb teilnehmen, wenn sie die Lizenz „Startart Schlepp“ erworben haben und diese in ihren Pilotenschein eingetragen ist.
  2. Piloten und Pilotinnen haben ihre komplette Gleitschirmausrüstung in einem lufttüchtigen Zustand zu halten. Das Fluggerät muss ordnungsgemäß zugelassen sein und eine gültige Nachprüfung entsprechend der vom Hersteller des Gerätes festgelegten Nachprüfungsfristen aufweisen. Die Betriebsgrenzen des Fluggerätes sind einzuhalten.
  3. Der Gerätehalter/die Gerätehalterin muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  4. Die Start- und Landeplätze bestehen aus naturbelassenen Wiesen. Es besteht die Möglichkeit von Unebenheiten und Löchern. Piloten und Pilotinnen sind für die Kontrolle des Start- und Landebereichs sowie der Schleppstrecke selbst verantwortlich. Hierzu zählt insbesondere die Laufstrecke zum Starten.
  5. Die Kontrolle des Vorseils vor dem Windenschleppbetrieb obliegt allein den Piloten und Pilotinnen.
  6. Vor der Teilnahme am Windenschleppbetrieb sind Piloten und Pilotinnen zu einem Vorflugcheck verpflichtet.
  7. Unmittelbar vor dem Start sind Piloten und Pilotinnen zur Durchführung eines 5-Punkte-Startchecks verpflichtet. Der 5-Punkte-Startcheck beinhaltet die Kontrollpunkte Pilot, Leinen, Kappe, Luftraum und Wind. Insbesondere haben Gäste und Mitglieder sicherzustellen, dass alle Gurte des Gurtzeugs ordnungsgemäß geschlossen sind und das Fluggerät sowie die Schleppklinke ordnungsgemäß am Gurtzeug eingehängt ist. Sollte der Start nicht im unmittelbaren Anschluss erfolgen oder sollte es zu einem Startabbruch gekommen sein, ist der gesamte 5-Punkte-Startcheck zu wiederholen.
  8. Piloten und Pilotinnen entscheiden über den Zeitpunkt des Startkommandos zum Schleppbeginn eigenständig und eigenverantwortlich. Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Piloten und Pilotinnen die Wetterlage und die Windverhältnisse einzuschätzen.
  9. Piloten und Pilotinnen haben den Anweisungen des Startleiters beim Windenschleppbetrieb unbedingt Folge zu leisten.
    Der Startleiter ist nicht dazu verpflichtet zu überprüfen, ob die Voraussetzungen der Punkte 1 bis 3 vorliegen.
    Der Startleiter ist ebenfalls nicht zuständig für die in den Punkten 4 bis 8 aufgeführten Kontrollen.
  10. Der Nordhessische Gleitschirm Club e.V. haftet nicht für Unfälle von Piloten oder Pilotinnen, die dadurch entstehen, dass Piloten oder Pilotinnen die Punkte 1 bis 9 missachten. Weiterhin haftet der Nordhessische Gleitschirm Club e.V. nicht für Unfälle die durch falsche Pilotenreaktionen oder sonstige Pilotenfehler von Piloten oder Pilotinnen beim Schleppbetrieb entstehen.
  11. Sollte die Lizenz oder die Haftpflichtversicherung des Piloten/der Pilotin verfallen, so ist der Pilot oder die Pilotin dazu verpflichtet, dies dem Nordhessischen Gleitschirm Club e. V., oder dem zuständigen Startleiter unverzüglich mitzuteilen.